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Die Organisation begleitet den betroffenen Jugendlichen gemeinsam mit einem Anwalt durch die Instanzen und unterstützt sie mit Know-how aus 20 Jahren Antirassismusarbeit. Das BUG beschränkt sich dabei auf Klagen, die Aussicht auf eine Grundsatzentscheidung haben und so allen Menschen, die vom gleichen Sachverhalt betroffen sind, zugutekommen können.
Daneben betreibt das BUG intensive Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit. Es setzt Positionspapiere auf und initiiert lokale Netzwerke, die Gleichbehandlung im Alltag auf ihre Agenda setzen.
Präzedenzfälle schaffen Rechtssicherheit: Das BUG erzielt mit Einzelfällen große Signalwirkung gegen Alltagsrassismus. Es ist die einzige Organisation in Deutschland, die strategische Prozessführung in ihrer Antidiskriminierungsarbeit nutzt.
2011 gewann der erste Kläger in Zusammenarbeit mit dem BUG einen Präzedenzfall beim Oberlandesgericht Stuttgart. Die örtlichen Verbände und Vereine haben im Anschluss und mit Hilfe des Büros zur Umsetzung von Gleichbehandlung eine lokale Beratungsstelle konzipiert, die zurzeit im Aufbau ist. Inzwischen wird eine Änderung des Gaststättengesetzes in Baden-Württemberg erwogen. Die Einlasspolitik der Diskotheken in der Umgebung ist insgesamt diskriminierungsfreier geworden und die Sensibilität für Alltagrassismus in Freizeiteinrichtungen ist hier spürbar gestiegen – auch bei der Verwaltung.
Durch Gerichtsurteile, die ethnische Diskriminierungen ahnden, erhöhen sich das Bewusstsein und die Bereitschaft dafür, derartigen Verhaltensweisen vorzubeugen. Das BUG möchte mit seiner Arbeit zur Klärung, Stärkung und Erweiterung des Nichtdiskriminierungsgesetzes und der darin enthaltenen juristischen Konzepte beitragen und mit Hilfe von Grundsatzentscheidungen mehr Rechtssicherheit schaffen.
Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung e.V.
www.bug-ev.orgMein Name ist Sonja Schäffler. Ich leite den Bereich Großspenden & Förderberatung.
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